Die DIV Tempelhof GmbH mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift c/o Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Burchardstraße 24, 20095 Hamburg ist unter HRB 99128 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €.
Diese Gesellschaft wurde am 29.10.2019 im Zuge einer Verschmelzung auf die übernehmende Gesellschaft EB-DI Hexagon III GmbH übertragen.
Diese Gesellschaft wurde am 04.11.2019 im Zuge einer Verschmelzung auf die übernehmende Gesellschaft DIV 22. Berlin Invest GmbH übertragen.
Diese Gesellschaft wurde am 10.02.2021 im Zuge eines Registerumzugs zur DIV Tempelhof GmbH in ein anderes Register übertragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 99128
- Registergericht eingetragenDer Sitz der Gesellschaft ist nach Hamburg verlegt (Amtsgericht Hamburg, HRB 166963).HRB 99128
- Sitz eingetragenHamburgHRB 99128
- Firma eingetragenDIV Tempelhof GmbHHRB 99128
- Rechtsform eingetragenDurch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).HRB 99128
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 99128
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- c/o Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Burchardstraße 24, 20095 HamburgStand 27.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.2025
- Gegenstand
- Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von solchen Immobilien, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des…
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von solchen Immobilien, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des SpezialSondervermögens Deutsche InvestmentWohnen III für das Sondervermögen auch unmittelbar erworben werden dürfen undder Erwerb von Beteiligungen an anderen ImmobilienGesellschaften unter Berücksichtigung der Beschränkungen aus den §§ 234 ff. KAGB, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des SpezialSondervermögens Deutsche InvestmentWohnen III für das Sondervermögen auch unmittelbar erworben werden dürfen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit diese nach dem KAGB und nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des SpezialSondervermögens Deutsche InvestmentWohnen III für ImmobilienGesellschaften im Sinne der §§ 234 ff. KAGB zulässig sind. Sie kann Zweigniederlassungen im Inund Ausland errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden oder Tätigkeiten auszuüben oder Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34 c und/ oder § 34 f Gewerbeordnung oder nach §§ 1, 32 des Gesetzes über das Kreditwesen bedürfen. Die Gesellschaft kann gemäß § 235 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 231 Abs. 3 KAGB Gegenstände erwerben, die zur Bewirtschaftung ihrer Vermögensgegenstände erforderlich sind. Der Erwerb einer Immobilie ist nur zulässig, wenn die Immobilie zuvor von dem oder den für das SpezialSondervermögen Deutsche InvestmentWohnen III zuständigen Bewerter(n) bewertet worden ist und danach mindestens einmal jährlich bewertet wird. Der Erwerb einer Beteiligung an einer anderen ImmobilienGesellschaft ist darüber hinaus nur zulässig, wenn die Beteiligung zuvor durch einen Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches bewertet worden ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, unter Beachtung der Maßgaben der §§ 254 sowie 260 i.V.m 284 KAGB zum Zwecke des Erwerbs von Vermögensgegenständen Darlehen aufzunehmen sowie Sicherheiten (auch in Form von Grundpfandrechten) für die Darlehen zu bestellen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Gelddarlehen zu gewähren oder Bürgschaften oder Garantieversprechen für Dritte einzugehen. Solange wie die Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, bedürfen Verfügungen über die von der Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Anteile an dieser Gesellschaft der Zustimmung der jeweils für das SpezialSondervermögen Deutsche InvestmentWohnen III bestellten Verwahrstelle. Sofern die Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Anteile an der Gesellschaft hält, bedürfen Verfügungen über Immobilien oder Beteiligungen an ImmobilienGesellschaften der Gesellschaft der Zustimmung der Verwahrstelle des SpezialSondervermögens Deutsche InvestmentWohnen III. Solange wie die Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, stellt die Gesellschaft der Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und der jeweils für das SpezialSondervermögen Deutsche InvestmentWohnen III bestellten Verwahrstelle monatliche Vermögensaufstellungen zur Verfügung, die den Anforderungen des § 249 Abs. 2 und 3 KAGB entsprechen. Solange wie die Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, wird die Gesellschaft alle der Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für Rechnung des SpezialSondervermögens Deutsche InvestmentWohnen III zustehenden Zahlungen, Liquidationserlöse und sonstigen der Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft für Rechnung des SpezialSondervermögens Deutsche InvestmentWohnen III zustehenden Beträge unverzüglich auf das von der Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH jeweils benannte Sperrkonto einzahlen. Solange wie die Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, bedürfen Änderungen dieses Vertrages der Zustimmung der jeweils für das SpezialSondervermögen Deutsche InvestmentWohnen III bestellten Verwahrstelle.