Die Diamond Way Travel gGmbH mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift Thadenstraße 79, 22767 Hamburg ist unter HRB 177164 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. August 2022. Die Geschäftsführung liegt bei Anton Förster und Désirée Marlen Reder; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 29.01.2025.
- Unternehmensgegenstand eingetragen(1) Der Gesellschaft (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft (Körperschaft) ist die Förderung der Religion, die Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklich insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Pilgerreisen in der Tradition der tibetischbuddhistischen KarmaKagyüLinie. Die Pilgerreisen werden als Studienreisen mit festem Lehrund Reiseplan ausgestaltet. Es besuchen Gruppen von Angehörigen der buddhistischen Religion verschiedene, klassische buddhistische Pilgerstätten insbesondere in Asien (z.B. Lumbini, Geburtsort des Buddha, Sarnath, Ort der ersten Lehrrede, Bodhgaya, Ort seiner Erleuchtung). Die Teilnehmer erhalten von im Buddhismus ausgebildeten Reiseleitern und lokalen buddhistischen Würdenträgern historische und religiöse Erklärungen, traditionelle buddhistische Belehrungen, Übertragungen und Ermächtigungen. An den buddhistischen Pilgerorten besteht Gelegenheit zur religiösen Praxis. Die Pilgerreisen dienen nicht der Freizeitgestaltung. (2) Die Gesellschaft (Körperschaft) ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, dies gilt nicht, soweit die Gesellschafter selbst ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 AO verfolgen. (3) Mittel der Gesellschaft (Körperschaft) dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft, dies gilt nicht, soweit die Gesellschafter selbst ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 AO verfolgen. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft (Körperschaft) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück, soweit in dieser Satzung nicht ohnehin vollständig ausgeschlossen (insbesondere gemäß nachfolgend §8.). (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft (Körperschaft) fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft (Körperschaft) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die International Diamond Way Buddhism Foundation of Karma Kagyü Lineage mit dem Sitz in Darmstadt, Wissenschaftsstadt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den angegebenen gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft zu fördern. (7) Die Gesellschaft kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Gesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Maßgabe der Zwecke dieser Gesellschaft fördern. (8) Vermögensumschichtungen sind zulässig, auch hinsichtlich Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen. (9) Rücklagen dürfen nur in den Grenzen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen gebildet werden. (10) Die Tätigkeit der Gesellschaftsorgane ist ehrenamtlich. Auslagen werden ersetzt. Für den Sachund Zeitaufwand der Mitglieder der Geschäftsführung können diese auf Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung eine angemessene Pauschale erhalten, die das gemeinnützigkeitsrechtlich Angemessene nicht überschreiten darf.HRB 177164
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 beschlossen.HRB 177164
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 177164
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.HRB 177164
- Firma eingetragenHRB 177164
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- HRB 177164
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Thadenstraße 79, 22767 HamburgStand 29.01.2025
- Gründung
- 09.08.2022
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.2025
- Gegenstand
- (1) Der Gesellschaft (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Der Gesellschaft (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft (Körperschaft) ist die Förderung der Religion, die Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklich insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Pilgerreisen in der Tradition der tibetischbuddhistischen KarmaKagyüLinie. Die Pilgerreisen werden als Studienreisen mit festem Lehrund Reiseplan ausgestaltet. Es besuchen Gruppen von Angehörigen der buddhistischen Religion verschiedene, klassische buddhistische Pilgerstätten insbesondere in Asien (z.B. Lumbini, Geburtsort des Buddha, Sarnath, Ort der ersten Lehrrede, Bodhgaya, Ort seiner Erleuchtung). Die Teilnehmer erhalten von im Buddhismus ausgebildeten Reiseleitern und lokalen buddhistischen Würdenträgern historische und religiöse Erklärungen, traditionelle buddhistische Belehrungen, Übertragungen und Ermächtigungen. An den buddhistischen Pilgerorten besteht Gelegenheit zur religiösen Praxis. Die Pilgerreisen dienen nicht der Freizeitgestaltung. (2) Die Gesellschaft (Körperschaft) ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, dies gilt nicht, soweit die Gesellschafter selbst ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 AO verfolgen. (3) Mittel der Gesellschaft (Körperschaft) dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft, dies gilt nicht, soweit die Gesellschafter selbst ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 AO verfolgen. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft (Körperschaft) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück, soweit in dieser Satzung nicht ohnehin vollständig ausgeschlossen (insbesondere gemäß nachfolgend §8.). (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft (Körperschaft) fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft (Körperschaft) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die International Diamond Way Buddhism Foundation of Karma Kagyü Lineage mit dem Sitz in Darmstadt, Wissenschaftsstadt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den angegebenen gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft zu fördern. (7) Die Gesellschaft kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Gesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Maßgabe der Zwecke dieser Gesellschaft fördern. (8) Vermögensumschichtungen sind zulässig, auch hinsichtlich Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen. (9) Rücklagen dürfen nur in den Grenzen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen gebildet werden. (10) Die Tätigkeit der Gesellschaftsorgane ist ehrenamtlich. Auslagen werden ersetzt. Für den Sachund Zeitaufwand der Mitglieder der Geschäftsführung können diese auf Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung eine angemessene Pauschale erhalten, die das gemeinnützigkeitsrechtlich Angemessene nicht überschreiten darf.
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