Die Der Kinder wegen gGmbH mit Sitz in Norderstedt und Geschäftsanschrift Ochsenzoller Str. 147, 22848 Norderstedt ist unter HRB 17184 im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 23. September 2015. Die Geschäftsführung liegt bei Ulf Christian Bünning und Peter Steinhart; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 25. Februar 2026.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 25.02.2026.
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 17184
- Stammkapital eingetragenHRB 17184
- Vertreter eingetragenUlf Christian BünningHRB 17184
- Rechtsform eingetragenHRB 17184
- Sitz eingetragenHRB 17184
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kiel.
- Registergericht
- Amtsgericht Kiel
- Registernummer
- HRB 17184
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Ochsenzoller Str. 147, 22848 NorderstedtStand 25.02.2026
- Gründung
- 23.09.2015
- Tag der letzten Eintragung
- 25.02.20267 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 25.02.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die För- derung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Förderung des Wohl- fahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung, Errich- tung und Führung pädagogischer Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Kindererziehung. Hierfür agiert die Gesellschaft als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 9 Kinderta- gesstättengesetz (KiTaG) bzw. § 75 SGB VIII. Zu diesem Zweck versorgt die Gesellschaft die in den eigenen Einrichtungen oder von Dritten im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeit betreuten Kin- der und Jugendlichen auch mit Essen und Getränken (Grundversorgung). Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört weiterhin die pädagogische Bildung und Weiterbildung der Eltern und Mitar- beiter. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet wer- den. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mit- teln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünsti- gen. Bei Bedarf können grundsätzlich ehrenamtliche Tätigkeiten für die Erfüllung der Satzungs- zwecke der Gesellschaft gem. § 3 Nr. 26 a EStG im Rahmen der steuerlich zulässigen Aufwands- entschädigungen in angemessener Höhe abgegolten werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Geschäftsführung, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen. Es wer- den keine Aufwandsentschädigungen an den Gesellschafter oder die Vertreter des Gesellschaf- ters in der Gesellschafterversammlung gezahlt. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnüt- zige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten.
Kontakt & Präsenz
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