Die Kinder in Stuttgart gGmbH mit Sitz in Stuttgart und Geschäftsanschrift Knappenweg 42 i, 70569 Stuttgart ist unter HRB 751987 im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. Dezember 2014. Die Geschäftsführung liegt bei Clemens Matthias Weegmann und Waltraud Weegmann; acht Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. Juli 2024.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.07.2024.
- Prokura eingetragenKatrin WerlingHRB 751987
- Prokura eingetragenBirgit GänzleHRB 751987
- Prokura eingetragenSilke MichaletzHRB 751987
- Sitz eingetragenHRB 751987
- Prokura eingetragenCarola Susanne KammerlanderHRB 751987
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
- Registergericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Registernummer
- HRB 751987
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Knappenweg 42 i, 70569 StuttgartStand 05.07.2024
- Gründung
- 09.12.2014
- Tag der letzten Eintragung
- 05.07.20246 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, acht Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 05.07.2024.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
28Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: a) Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere durch Schaffung und Erhaltung von Möglichkeiten zur Kinderbetreuung und deren pädagogischer Weiterentwicklung; b) Trägerschaft und Betrieb von Kindertagestätten und sonstigen Einrichtungen zur Kinderbetreuung; c) Förderung von Erziehungskompetenz im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen einschließlich der Förderung von Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kindertagesstätten und deren Trägern; d) die Förderung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen auf den genannten Gebieten. Die genannten Maßnahmen müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Maßnahmen schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen und entsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO).
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