BSG Keller & Jackstien PartGmbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater
AktivAG Fürth · PR 167Die BSG Keller & Jackstien PartGmbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater mit Sitz in Höchstadt a.d.Aisch ist unter PR 167 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind André Jackstien und Johannes Keller; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Dezember 2022.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.12.2022.
- Vertreter eingetragenJohannes KellerPR 167
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 167
- Vertreter eingetragenAndré JackstienPR 167
- Firma eingetragenPR 167
- Rechtsform eingetragenPR 167
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Fürth.
- Registergericht
- Amtsgericht Fürth
- Registernummer
- PR 167
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 27.12.20221 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen des berufsrechtlichen zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.12.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen des berufsrechtlichen zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit. Aufgaben, die Wirtschaftsprüfern gesetzlich vorbehalten sind, sind nicht Gegenstand der Partnerschaft.
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