Die Spinger und Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer ist unter PR 5495 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Tim Fabian Horstmeier und Jens Robert Spinger; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 16. Februar 2024.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 16.02.2024.
- Rechtsform eingetragenPR 5495
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 5495
- Vertreter eingetragenJens Robert SpingerPR 5495
- Firma eingetragenPR 5495
- Vertreter eingetragenTim Fabian HorstmeierPR 5495
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 5495
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 16.02.20241 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.02.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarenden Tätigkeiten eines Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die Ausübung des Freien Berufs der Wirtschaftsprüfer, soweit Angehörige desselben sich nach dem Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen.
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