Die Brünjes Tyrra Architekten PartGmbB ist unter PR 1331 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Katrin Brünjes und Christoph Tyrra; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 24. Oktober 2018.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 24.10.2018.
- Vertreter eingetragenChristoph TyrraPR 1331
- Firma eingetragenPR 1331
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1331
- Vertreter eingetragenKatrin BrünjesPR 1331
- Rechtsform eingetragenPR 1331
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- PR 1331
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 24.10.20181 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten im Sinne des § 1 Ziff. (1) des Berliner Architek- ten- und Baukammergesetzes, folglich die gestaltende, baukünstlerische…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 24.10.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten im Sinne des § 1 Ziff. (1) des Berliner Architek- ten- und Baukammergesetzes, folglich die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, sozia- le und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte, die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in allen die Planung betreffenden Angelegenheiten unter Beachtung der nach § 4 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes geltenden Berufspflichten.
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