Die Braun & Partner, Steuerberater mit Sitz in Schwarzenbruck ist unter PR 338 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Christian Braun und Andreas Braun; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 338
- Vertreter eingetragenChristian BraunPR 338
- Firma eingetragenPR 338
- Vertreter eingetragenAndreas BraunPR 338
- Sitz eingetragenPR 338
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- PR 338
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Ausübung der Hilfestellung in Steuersachen einschließlich aller nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Tätigkeiten. Der Partnerschaft sind gewerbliche Handlungen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Ausübung der Hilfestellung in Steuersachen einschließlich aller nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Tätigkeiten. Der Partnerschaft sind gewerbliche Handlungen aller Art untersagt. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Beratungsstellen zu errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 34 StBerG erfüllt sind.
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