Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG.
AktivAG Charlottenburg · GnR 206Die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG. mit Sitz in Berlin ist unter GnR 206 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Thorsten Schmitt, Alexander Stöckl und Dirk Lönnecker; 17 Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 07.09.2026.
- Prokura eingetragenRené ArlittGnR 206
- Prokura gelöschtRené ArlittGnR 206
- Rechtsform eingetragenDie Satzung ist am geändert in § 29 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und der Wahl der Vertreter).GnR 206
- Rechtsform eingetragenDie Eintragung betreffend Nr. 29 Spalte 6GnR 206
- Rechtsform eingetragenDie Satzung ist am geändert in § 2 (Gegenstand), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung weiterer Anteile), § 19 (Organe), § 20 (Vorstand), § 23 (Aufsichtsrat), § 29 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und der Wahl der Vertreter), § 31 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 42 (Gewinnverwendung).GnR 206
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- GnR 206
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 07.09.2026
- Gegenstand
- (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, 17 Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 07.09.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
1Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, eines liegt für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen, bewirtschaften, errichten, erwerben und sich in anderer rechtlicher Weise beschaffen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. (3) Sie kann zur Ergänzung der Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Bauten und Wohnungen bewirtschaften und verwalten. (4) Eine Umwandlung von Genossenschaftswohnungen in Eigentumswohnungen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass das zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens erforderlich ist. Die Beschlussfassung darüber obliegt der Vertreterversammlung. Von dieser Regelung ausgenommen sind Einfamilienund Reihenhäuser. (5) Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. (6) Die Genossenschaft betreibt für ihre Mitglieder und deren Angehörige nach § 15 der Abgabenordnung eine Spareinrichtung. Sie darf in Ergänzung ihrer genossenschaftlichen Spareinrichtung Sparbriefe in begrenztem Umfang ausgeben. (7) Beteiligungen sind zulässig. (8) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder istmit Einschränkung für die Spareinrichtung gemäß § 2 Ziffer 6zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 h) die Voraussetzungen. Für die Spareinrichtung gelten die entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen.
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