WOBAU Wohnungsbau-Genossenschaft Eiderstedt/Dithmarschen eG
AktivAG Flensburg · GnR 64Die WOBAU Wohnungsbau-Genossenschaft Eiderstedt/Dithmarschen eG mit Sitz in Tönning ist unter GnR 64 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Flensburg eingetragen. Den Vorstand bilden Martin Hansen und Klaus-Dieter Witte; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind elf Eintragungen erfolgt, die letzte am 14. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Elf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 14.01.2025.
- Prokura eingetragenManfred HolmGnR 64
- Rechtsform eingetragenGnR 64
- Unternehmensgegenstand eingetragenGnR 64
- Vertreter eingetragenMartin HansenGnR 64
- Firma eingetragenGnR 64
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Flensburg
- Registernummer
- GnR 64
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 14.01.202511 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstandsmitglieder, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 14.01.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Auf- gaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitglie- dern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Beteiligungen sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.