Die Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift Valentinskamp 70, 20355 Hamburg ist unter HRB 119570 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 325.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 28. Juni 2011. Die Geschäftsführung liegt bei Chrisoph Wallrich, Lars Kühne, Markus Ingmar Wilhelm Wandt und 3 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind 30 Eintragungen erfolgt, die letzte am 1. Dezember 2025.
Letzte Registeränderungen
30 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 01.12.2025.
- Vertreter eingetragenKarsten SchulzeHRB 119570
- Vertreter gelöschtSilvia SchmittenWalgenbachHRB 119570
- Vertreter gelöschtTil Hendirk Götz Hermann SchulzEickhorstHRB 119570
- Vertreter eingetragenSilvia SchmittenWalgenbachHRB 119570
- Vertreter gelöschtHelge PapenhausenHRB 119570
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- HRB 119570
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 325.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Valentinskamp 70, 20355 HamburgStand 01.12.2025
- Gründung
- 28.06.2011
- Tag der letzten Eintragung
- 01.12.202530 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Sechs Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 01.12.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Schwestergesellschaften
mindestens 10Weitere Mandate der Vertretung
6Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgenden Vermögensgegenstände investieren: * Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, * Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, * Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, * Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, * Container, * Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, * Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, * Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Für die von ihr verwalteten, geschlossenen inländischen Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG zusätzlich in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. Abruf vom 02.0
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