Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg - Eigenbetrieb -
AktivAG Marburg · HRA 4185Die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg - Eigenbetrieb - mit Sitz in Frankenberg (Eder) und Geschäftsanschrift Bahnhofstraße 8 - 12, 35066 Frankenberg (Eder) ist unter HRA 4185 im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt ist Egbert Blanc; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 4185
- Rechtsform eingetragenHRA 4185
- Firma eingetragenHRA 4185
- Vertreter eingetragenEgbert BlancHRA 4185
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 4185
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Marburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Marburg
- Registernummer
- HRA 4185
- Geschäftsanschrift
- Bahnhofstraße 8 - 12, 35066 Frankenberg (Eder)Stand 27.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Abfallentsorgung für das Gebiet des Landkreises Waldeck-Frankenberg gemäß dem Abfallgesetz und dem Hessischen Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz. Der Betrieb kann alle seinen…
Vertretung
1 Betriebsleiter, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Abfallentsorgung für das Gebiet des Landkreises Waldeck-Frankenberg gemäß dem Abfallgesetz und dem Hessischen Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz. Der Betrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich anderer Einrichtungen oder Unternehmen bedienen
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