Die Yggdrasil Eins UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hartenstein und Geschäftsanschrift Hermann-Sachse-Weg 2, 08118 Hartenstein ist unter HRB 34959 im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz eingetragen. Das Stammkapital beträgt 400,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 5. April 2022. Die Geschäftsführung liegt bei Alexander Weißflog; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 16. September 2026.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 16.09.2026.
- Sitz eingetragenStarkenbergHRB 34959
- Registergericht eingetragenDer Sitz ist verlegt nach Starkenberg (nun Amtsgericht Jena HRB 524967).HRB 34959
- Adresse eingetragenHauptstraße 13, 04617 Starkenberg OT NaundorfHRB 34959
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.HRB 34959
- Adresse eingetragenHermannSachseWeg 2, 08118 HartensteinHRB 34959
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz.
- Registergericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Registernummer
- HRB 34959
- Rechtsform
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital
- 400,00 €
- Geschäftsanschrift
- Hermann-Sachse-Weg 2, 08118 HartensteinStand 16.09.2026
- Gründung
- 05.04.2022
- Tag der letzten Eintragung
- 16.09.20261 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Halten von Beteiligungen, Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien, soweit diese keiner weiteren behördlichen Genehmigung bedarf.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.09.2026.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Halten von Beteiligungen, Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien, soweit diese keiner weiteren behördlichen Genehmigung bedarf.