Die Leonhard Moll Betonwerke Laußig GmbH & Co KG mit Geschäftsanschrift Landstraße 50, 04838 Laußig ist unter HRA 11388 im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 16. Dezember 1992. Zur Vertretung berechtigt ist Leonhard Moll Betonwerke Verwaltungsgesellschaft mbH; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind zehn Eintragungen erfolgt, die letzte am 13. Dezember 2023.
Letzte Registeränderungen
Zehn Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 13.12.2023.
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 11388
- Kommanditist eingetragenLEONHARD MOLL BETONWERKE GmbH & Co. KGHRA 11388
- Prokura eingetragenRichard ZieglerHRA 11388
- Vertreter eingetragenLeonhard Moll Betonwerke Verwaltungsgesellschaft mbHHRA 11388
- Rechtsform eingetragenHRA 11388
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig.
- Registergericht
- Amtsgericht Leipzig
- Registernummer
- HRA 11388
- Rechtsform
- GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Landstraße 50, 04838 LaußigStand 13.12.2023
- Gründung
- 16.12.1992
- Tag der letzten Eintragung
- 13.12.202310 Eintragungen bisher
Vertretung
Ein Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 13.12.2023.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.