Die DPS SAARWORK GmbH mit Geschäftsanschrift Betzenhölle 30, 66538 Neunkirchen ist unter HRB 92160 im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 21. Oktober 1999. Die Geschäftsführung liegt bei Gerd-Mathias Bost; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 3. März 2015.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 03.03.2015.
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 92160
- Stammkapital eingetragenHRB 92160
- Firma eingetragenHRB 92160
- Vertreter eingetragenGerd-Mathias BostHRB 92160
- Rechtsform eingetragenHRB 92160
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken.
- Registergericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Registernummer
- HRB 92160
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Betzenhölle 30, 66538 NeunkirchenStand 03.03.2015
- Gründung
- 21.10.1999
- Tag der letzten Eintragung
- 03.03.20157 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Mit der Verfolgung des Zweckes und der Befassung mit der Aufgabe der Gesellschaft -beides wie nachstehend beschrieben- wird die Gesellschaft im Sinne der Diakonie als Wesens- und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 03.03.2015.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Schwestergesellschaften
2 · über Diakonisches Werk an der Saar gGmbHSanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Mit der Verfolgung des Zweckes und der Befassung mit der Aufgabe der Gesellschaft -beides wie nachstehend beschrieben- wird die Gesellschaft im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe tätig. Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Einrichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen. Die generelle Grundlage aller Leistungsangebote in der Werkstatt sind das SGB IX, das SGB XII, die Werkstättenverordnung (WVO) sowie die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO). Daneben kann die Gesellschaft weitere Leistungen im Sinne der Sozialgesetzbücher (SGB I ? SGB XII) anbieten. Zielgruppe sind in der Regel behinderte Menschen, bei denen eine psychische Erkrankung im Vordergrund steht. Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, zu ermöglichen, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Die Werkstatt steht grundsätzlich allen behinderten Menschen, unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen (die Einschränkungen des § 136 SGB IX werden berücksichtigt). Die Aufgabe der Werkstatt richtet sich im Detail nach den §§ 39, 136 SGB IX. Sollte der Gesetzgeber Rechtsgrundlagen ändern oder ergänzen, so bleiben Aufgabe und Zweck der Gesellschaft davon unberührt, insofern die Rechtsgrundlagen dies weiter zulassen. Die Gesellschaft kann hierzu alle erforderlichen, zweckgerichteten Maßnahmen ergreifen. Im Übrigen ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die mit dem diakonischen Gebot der Kirche Jesu Christi und mit dem Gegenstand des Unternehmens in Einklang stehen. Dies gilt insbesondere für die seelsorgerische und sozialpädagogische Betreuung der behinderten Menschen. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und dadurch dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Für die Zugehörigkeit der ständigen Mitarbeiter der Gesellschaft zur Kirche gelten die Art. 64-69 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland sowie § 4 Abs. 1 des Kirchengesetzes über das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland und die Zusammenarbeit in der Diakonie (Diakoniegesetz) vom 14.01.2005 (Kirchliches Amtsblatt KABl. Seite 66). Mitglieder der Organe der Gesellschaft sowie andere Mitarbeiter in leitender Stellung müssen demnach in der Regel einem evangelischen Bekenntnis angehören oder dem Bekenntnis einer Kirche, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen mitarbeitet; die übrigen Mitarbeiter sollen einem solchen Bekenntnis angehören
Kontakt & Präsenz
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