Die BGP - Bilanzkontor Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwerin und Geschäftsanschrift Hubertusstraße 17, 19059 Schwerin ist unter HRB 14275 im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. Februar 2004. Zur Vertretung berechtigt ist Liane Hopp; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 07.11.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.HRB 14275
- Stammkapital eingetragenHRB 14275
- Vertretungsregelung eingetragenAllgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.HRB 14275
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist aufgelöst.HRB 14275
- Vertreter eingetragenLiane HoppHRB 14275
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin.
- Registergericht
- Amtsgericht Schwerin
- Registernummer
- HRB 14275
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Hubertusstraße 17, 19059 SchwerinStand 07.11.2025
- Gründung
- 19.02.2004
- Tag der letzten Eintragung
- 07.11.2025
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.11.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. l StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen