Die Zimmermann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH ist unter HRB 7744 im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 €. Die Geschäftsführung liegt bei Ernst Zimmermann; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 7744
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.HRB 7744
- Vertretungsregelung eingetragenDie Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten.HRB 7744
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist wegen eines Mangels des Gesellschaftsvertrages auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG aufgelöst.HRB 7744
- Vertreter eingetragenErnst ZimmermannHRB 7744
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin.
- Registergericht
- Amtsgericht Neuruppin
- Registernummer
- HRB 7744
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 €
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.2025
- Gegenstand
- Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Geschäftsführer · HösbachWinzenhohl · Jahrgang 1949
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Nicht verfügbar
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2009
Veröffentlicht am 19.02.2010 · PDF
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.