Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern ( ZAK)

AktivAG Kaiserslautern · HRA 30297
Monitoring starten

Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern ( ZAK) mit Sitz in Mehlingen und Geschäftsanschrift Kapiteltal, 67657 Kaiserslautern ist unter HRA 30297 im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 11. November 2010. Den Vorstand bildet Jan Deubig; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 26. Januar 2011.

Letzte Registeränderungen

Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 26.01.2011.

  • Vertreter eingetragen
    Jan Deubig
    HRA 30297
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRA 30297
  • Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragen
    HRA 30297
  • Rechtsform eingetragen
    HRA 30297
  • Firma eingetragen
    HRA 30297

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern.

Registergericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Registernummer
HRA 30297
Geschäftsanschrift
Kapiteltal, 67657 KaiserslauternStand 26.01.2011
Gründung
11.11.2010
Tag der letzten Eintragung
26.01.20111 Eintragung bisher
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens: Aufgabe der Anstalt ist die Entsorgung der den Anstaltsträgern überlassenen Abfälle, wozu auch die von den Anstaltsträgern zu beseitigenden…

Vertretung

Ein Vorstand, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.01.2011.

Vorstand · Kaiserslautern · Jahrgang 1973
seit 26.01.2011

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

2
zweiter Stellvertreter (Kassenwart) · Kitzrettung Nordpfälzer Bergland e.V.
seit 2021
Vorstand · InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V.
seit 2021

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 11.11.2010, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · für diese Gesellschaft nicht vorhanden, Gründung 2010
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Gegenstand des Unternehmens: Aufgabe der Anstalt ist die Entsorgung der den Anstaltsträgern überlassenen Abfälle, wozu auch die von den Anstaltsträgern zu beseitigenden, rechtswidrig entsorgten Abfälle im Sinne des § 17 Abs. 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAwfWG) zählen. Hierzu betreibt die Anstalt das Abfallwirtschaftszentrum Kaiserslautern- Mehlingen (Abfallwirtschaftszentrum) auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und des Landesabfallwirtschaftsgesetzes (LAwfWG) sowie hierauf beruhender Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung als eigene Aufgabe. Hierzu gehören auch logistische Leistungen und das Stoffstrommanagement. Die Stadt Kaiserslautern und der Landreis Kaiserslautern übertragen der Anstalt ihre ihnen gemäß § 13 Abs. 1 und 15 Abs. 1 KrW-/AbfG obliegenden Entsorgungspflichten für angefallene und überlassene Abfälle aus privaten Haushaltungen und aus anderen Herkunftsbereichen zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung, mit Ausnahme der Aufgabe des Einsammelns und Beförderns der Abfälle; diese Aufgabe verbleibt weiterhin bei den Trägerkommunen. Die Anstalt ist im Umfang der Aufgabenübertragung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Der Anstalt obliegt der Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Kapiteltal entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Außerdem wird der Anstalt die Aufgabe der Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen und Problemabfällen im Sinne des LAbfWG übertragen. Auch insoweit ist die Anstalt öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Die Anstalt ist für den Transport, den Umschlag und die Entsorgung von nicht überlassungspflichtigen Abfällen, welche die Einwohner der Trägerkommunen an das Abfallwirtschaftszentrum liefern, zuständig. Ferner entsorgt die Anstalt Abfälle, welche sonstige Gebietskörperschaften und Dritte auf der Basis geschlossener Verträge an das Abfallwirtschaftszentrum liefern. Auch entsorgt die Anstalt nicht andienungspflichtige Abfälle privater Anbieter, die nicht zu den Einwohnern der Trägerkommunen zählen. Die Anstalt ist berechtigt, durch Nutzung der angelieferten Abfälle und der Anlagen des Abfallwirtschaftszentrums Energie zu gewinnen und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen in eigene oder fremde Netze einzuspeisen. Die Anstalt betreibt in Zusammenarbeit mit den Trägerkommunen Öffentlichkeitsarbeit zur Verwirklichung der Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben plant, errichtet und betreibt die Anstalt die erforderlichen Einrichtungen und passt diese dem Bedarf an. Sie ist berechtigt, Unternehmen zu gründen und mit verbundenen Unternehmen zu kooperieren. Die Anstalt kann alle ihre Aufgaben fördernde und sie wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Die Anstalt kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen. Sie darf mit Dritten gemeinsame Unternehmen gründen bzw. sich an Unternehmen von Dritten beteiligen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.