Zendel und Engelmann Ingenieure Partnerschaft mbB
AktivAG Frankfurt am Main · PR 2613Die Zendel und Engelmann Ingenieure Partnerschaft mbB mit Geschäftsanschrift Zweigniederlassung unter gleicher Firma in ist unter PR 2613 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Jörg Engelmann und Tomas Zendel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. August 2018.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.08.2018.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2613
- Rechtsform eingetragenPR 2613
- Vertreter eingetragenJörg EngelmannPR 2613
- Firma eingetragenPR 2613
- Vertreter eingetragenTomas ZendelPR 2613
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 2613
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Zweigniederlassung unter gleicher Firma inStand 28.08.2018
- Tag der letzten Eintragung
- 28.08.20181 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als beratende Ingenieure. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.08.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als beratende Ingenieure. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes erforderlich oder nützlich sind.
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