Die Zahnzentrum Altona GmbH mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift Lokstedter Holt 42, c/o Mielke, 22453 Hamburg ist unter HRB 155089 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. Januar 2019. Zur Vertretung berechtigt ist Thorsten Mielke; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 28.01.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.HRB 155089
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 155089
- Adresse eingetragenLokstedter Holt 42, c/o Mielke, 22453 HamburgHRB 155089
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.HRB 155089
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist aufgelöst.HRB 155089
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- HRB 155089
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Lokstedter Holt 42, c/o Mielke, 22453 HamburgStand 28.01.2025
- Gründung
- 09.01.2019
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.2025
- Gegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Zahnmedizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Zahnmedizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie aller dem zahnärztlichen Berufsstand erlaubten Tätigkeiten und die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation sowie nicht(zahn)ärztlichen Leistungserbringern und zahntechnischen Laboren im Bereich des Gesundheitswesens, mithin Zahnheilkunde und soweit gesetzlich zulässig, einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer zahnärztlicher Versorgungsformen.