Die WVG Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln und Geschäftsanschrift Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln ist unter HRB 3495 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Das Stammkapital beträgt 11.500.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 27. November 1967. Die Geschäftsführung liegt bei Thomas Mann, Jürgen Meyer, Stefan Kampmeyer und 2 weitere; 21 Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind 56 Eintragungen erfolgt, die letzte am 16. Oktober 2026.
Letzte Registeränderungen
56 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 16.10.2026.
- Vertreter eingetragenChristoph HeidelbachHRB 3495
- Vertreter geändertDirk ErdmannHRB 3495
- Vertreter gelöschtDjam MohebbiAhariHRB 3495
- Stammkapital eingetragen11.500.000,00HRB 3495
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom 10.04.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000.000,00 EUR beschlossen.HRB 3495
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Köln.
- Registergericht
- Amtsgericht Köln
- Registernummer
- HRB 3495
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 11.500.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 KölnStand 16.10.202637 weitere Firmen an dieser Adresse
- Gründung
- 27.11.1967
- Tag der letzten Eintragung
- 16.10.202656 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von inländischen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Fünf Geschäftsführer, 21 Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 16.10.2026.
Prokura
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß § 230 ff. KAGB, - Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. - Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: a. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und/oder in Immobilien angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) soweit die verwalteten Vermögen ausschließlich in Vermögensgegenstände angelegt werden, die für die in § 2 Abs. 2 genannten Investmentvermögen investierbar sind, c. die Anlageberatung, bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen, d. die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind und für die in § 2 Abs. 2 genannten Investmentvermögen investierbar sind, e. die Anlagevermittlung im Sinne des § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, f. sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist.
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-H "Authorization: Bearer $RC_API_KEY"Kostet 1 Credit je erfolgreichem Aufruf, fehlerhafte Aufrufe werden nicht berechnet. Die Abfrage findet die Firma über ihre Registernummer, so wie sie in deinen eigenen Daten steht. Alle Parameter und Antworten in der Dokumentation, Änderungen an überwachten Firmen per Webhooks.