WPG Stadtmüller Krebs Partnerschaftsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
AktivAG Ulm · PR 680007Die WPG Stadtmüller Krebs Partnerschaftsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Bad Mergentheim ist unter PR 680007 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Krebs und Rüdiger Krebs; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 10.08.2026.
- Vertreter gelöschtErhard StadtmüllerPR 680007
- Sitz eingetragenPR 680007
- Firma eingetragenName geändert; nun: WPG Stadtmüller Krebs Partnerschaftsgesellschaft WirtschaftsprüfungsgesellschaftPR 680007
- Firma eingetragenPR 680007
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 680007
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Ulm.
- Registergericht
- Amtsgericht Ulm
- Registernummer
- PR 680007
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 10.08.2026
- Gegenstand
- Alle für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten (§ 2 i. V. m. § 43 a Abs. 4 WPO). Die Partnerschaft ist berechtigt, sich…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 10.08.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Alle für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten (§ 2 i. V. m. § 43 a Abs. 4 WPO). Die Partnerschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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