Die Wohnungsbaugenossenschaft der Polizeibeamten eG ist unter GnR 219 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen. Den Vorstand bilden Holger Rienas und Kirsten Hannelore Renate Sedlag; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 7. Dezember 2020.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 07.12.2020.
- Vertreter eingetragenHolger RienasGnR 219
- Unternehmensgegenstand eingetragenGnR 219
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenGnR 219
- Rechtsform eingetragenGnR 219
- Firma eingetragenGnR 219
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hannover.
- Registergericht
- Amtsgericht Hannover
- Registernummer
- GnR 219
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 07.12.20205 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.12.2020.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen, sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtugen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichten und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen § 28 die Voraussetzungen.
Kontakt & Präsenz
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