Die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Ketzin mit Sitz in Ketzin/Havel und Geschäftsanschrift Karl-Liebknecht-Straße 6, 14669 Ketzin/Havel ist unter HRB 1919 im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam eingetragen. Das Stammkapital beträgt 1.000.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 25. Juli 1990. Die Geschäftsführung liegt bei Doreen Wagenschütz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind acht Eintragungen erfolgt, die letzte am 10. April 2018.
Letzte Registeränderungen
Acht Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 10.04.2018.
- Rechtsform eingetragenHRB 1919
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 1919
- Firma eingetragenHRB 1919
- Stammkapital eingetragenHRB 1919
- Vertreter eingetragenDoreen WagenschützHRB 1919
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam.
- Registergericht
- Amtsgericht Potsdam
- Registernummer
- HRB 1919
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 1.000.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Karl-Liebknecht-Straße 6, 14669 Ketzin/HavelStand 10.04.2018
- Gründung
- 25.07.1990
- Tag der letzten Eintragung
- 10.04.20188 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversor- gung für alle Schichten der Bevölkerung bei einer Mietpreisgestaltung, die für…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 10.04.2018.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, eines liegt für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversor- gung für alle Schichten der Bevölkerung bei einer Mietpreisgestaltung, die für jedermann verträglich ist. Vornehmlich sind zu versorgen kinderreiche Familien, alleinerziehende Elternteile, Schwerbehindete und ältere Menschen. Die Gesellschaft errichtet und bewirtschaftet ihre Wohnungen in einer die Umwelt möglichst scho- nenden Weise. Sie ist auch berechtigt, Eigenheime und Eigentumswohnungen zu errichten. Soweit zur Wohnungsversorgung erforderlich, beschafft sie sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf, Miete, Pacht,als Treuhänder oder in anderer rechtlicher Weise. Den von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt die Gesellschaft in einen zeitge- mäßen und den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand. Neben den oben genannten Aufgaben wird die Gesellschaft - den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung der Wohnungen betreuen; - fremde Wohnungen verwalten; - Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen für Wohnungen errichten, erwerben und betreiben; - bei eigenen und betreuten Bauvorhaben im Einklang mit den städtebaulichen Zielen, Räume für Zwecke der öffentlichen 26.01.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 26.01.2025, 04:42 Amtsgericht Potsdam Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 1919 P Verwaltung, für Gewerbebetriebe, für den Gemeinbedarf, insbesondere für kulturelle, religiöse, soziale oder Sporteinrichtungen errichten; - im Übrigen alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und des Städtebaus anfallenden sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen betei- ligen (mittelbare Beteiligung) oder solche gründen oder erwerben. Die Gründung und Übernah- me von Tochtergesellschaften sowie Art und Umfang der Beteiligung an weiteren Unternehmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretungen. In die Gesellschaftsverträge bzw. -satzungen von Tochtergesellschaften sind die Bestimmungen gemäß § 96 Abs. 1 BbgKVerf aufzunehmen. Die in diesem Absatz geregelten Betätigungen beschränken sich jedoch prinzipiell auf die Territo- rien der Gesellschaftergemeinden.
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