WOHLFAHRTSVEREINIGUNG DER UNITARISCHEN FREIEN RELIGIONSGEMEINDE, GEGR. 1845, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
AktivAG Frankfurt am Main · VR 8788Der WOHLFAHRTSVEREINIGUNG DER UNITARISCHEN FREIEN RELIGIONSGEMEINDE, GEGR. 1845, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS mit Sitz in Frankfurt am Main ist unter VR 8788 im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 26. Oktober 1986. Zur Vertretung berechtigt sind Thomas Großmann, Günter Guiard, Elvira Hahn und 3 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 8788
- Vertreter eingetragenLothar SchweißfurthVR 8788
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer, dem 2. Schriftführer, dem 1. Rechner und dem 2. Rechner. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertreten jeweils mit einem der Schriftführer oder der Rechner.VR 8788
- Rechtsform eingetragenVR 8788
- Vertreter eingetragenHeinz HahnVR 8788
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- VR 8788
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 26.10.1986
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
1 2. Schriftführer, 1 1. Rechner, 1 1. Schriftführerin, 1 2. Rechner, 1 2. Vorsitzender, 1 1. Vorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.