Werner & ten Brink Patentanwälte - Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
AktivAG Essen · PR 2458Die Werner & ten Brink Patentanwälte - Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung mit Geschäftsanschrift Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet mit Zusatz ist unter PR 2458 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Anne-Estelle Dipl.-Physikerin Werner und Carsten Dipl.-Ing. Dr. ten Brink; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 2458
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2458
- Vertreter eingetragenAnne-Estelle Dipl.-Physikerin WernerPR 2458
- Rechtsform eingetragenPR 2458
- Vertreter eingetragenCarsten Dipl.-Ing. Dr. ten BrinkPR 2458
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 2458
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet mit ZusatzStand 29.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Patentanwälte also die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten im Sinne des § 3 Abs. 2 und 3 der Patentanwaltsordnung.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Patentanwälte also die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten im Sinne des § 3 Abs. 2 und 3 der Patentanwaltsordnung.
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