Der Weinforum Österreich e. V. mit Sitz in München ist unter VR 18478 im Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 16. April 2004. Den Vorstand bilden Gerhard Biber und Matthias Dietmar Fischer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 18478
- Sitz eingetragenMünchenVR 18478
- Vertreter eingetragenMatthias Dietmar FischerVR 18478
- Vertreter eingetragenGerhard BiberVR 18478
- Vertretungsregelung eingetragenJedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, daß zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 400,00 bis EUR 4000,00 die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich ist. Rechtgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 4000,00 bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung, die ihre Zustimmung nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder erteilen kann.VR 18478
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- VR 18478
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 16.04.2004
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.