Die WDL Warnow Dienstleistung GmbH mit Sitz in Rostock und Geschäftsanschrift Werftallee 13, 18119 Rostock ist unter HRB 10223 im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 22. November 2005. Die Geschäftsführung liegt bei Jürgen Homuth; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 10223
- Rechtsform eingetragenHRB 10223
- Sitz eingetragenHRB 10223
- Stammkapital eingetragenHRB 10223
- Vertreter eingetragenJürgen HomuthHRB 10223
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Rostock.
- Registergericht
- Amtsgericht Rostock
- Registernummer
- HRB 10223
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Werftallee 13, 18119 RostockStand 29.01.2025
- Gründung
- 22.11.2005
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20255 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Durchführung von Konservierungsarbeiten und Industriebeschichtungen einschließlich der Erbringung von in diesem Zusammenhang anfallenden Dienstleistungen und die Erbringung von…
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Durchführung von Konservierungsarbeiten und Industriebeschichtungen einschließlich der Erbringung von in diesem Zusammenhang anfallenden Dienstleistungen und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Facility Managements und damit verwandte Leistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zwecken dienen. Dies gilt nicht für Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nach § 3 GüKG, § 37 GüKG, § 34a GewO, eine Eintragung in die Handwerksrolle oder irgendeine gesetzliche Genehmigung gleichgültig nach welcher Vorschrift erforderlich ist, ausgenommen ist die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.