Die Wasserwerk Zeven mit Sitz in Zeven ist unter HRA 120264 im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 18. Juni 1992. Zur Vertretung berechtigt ist Henning Fricke; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 16. Dezember 2019.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 16.12.2019.
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 120264
- Firma eingetragenHRA 120264
- Rechtsform eingetragenHRA 120264
- Vertreter eingetragenHenning FrickeHRA 120264
- Gesellschaft gegründetGesellschaftsvertrag vom 18.06.1992HRA 120264
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt.
- Registergericht
- Amtsgericht Tostedt
- Registernummer
- HRA 120264
- Gründung
- 18.06.1992
- Tag der letzten Eintragung
- 16.12.20194 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zwecks des Eigenbetriebes ist die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser. Der Eigenbetrieb kann neben dem bezeichneten Zweck jede Art von Geschäftstätigkeit aufnehmen, die geeignet…
Vertretung
1 Samtgemeindebürgermeister, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.12.2019.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zwecks des Eigenbetriebes ist die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser. Der Eigenbetrieb kann neben dem bezeichneten Zweck jede Art von Geschäftstätigkeit aufnehmen, die geeignet ist, die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser zu fördern oder die wirtschaftlich mit dem öffentlichen Zweck des Eigenbetriebes im Zusammenhang steht. Zur Förderung des Betriebszweckes des Eigenbetriebes kann sich die Samtgemeinde (Wasserwerk) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen.