Die W. K. V. Wupper-Kabelvertriebs GmbH mit Sitz in Wuppertal ist unter HRB 6020 im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal eingetragen. Das Stammkapital beträgt 950.000,00 DEM. Die Geschäftsführung liegt bei Friedhelm Faßbeck und Ernst Werner Quambusch; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 26.02.2009.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.HRB 6020
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDurch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (Az. 45 N 27/93) vom 12.11.2008 ist das Konkursverfahren eingestellt. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst.HRB 6020
- Sitz eingetragenWuppertalHRB 6020
- Vertreter eingetragenErnst Werner QuambuschHRB 6020
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDurch Beschluß des hiesigen Amtsgerichts vom 1. März 1993 - 45 N 27/93, Amtsgericht Wuppertalist Konkurs eröffnet worden. Dadurch ist die Gesellschaft aufgelöst; von Amts wegen eingetragen.HRB 6020
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal.
- Registergericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Registernummer
- HRB 6020
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 950.000,00 DEM
- Tag der letzten Eintragung
- 26.02.2009
- Gegenstand
- Ggeenstand des Unternehmens ist Vertrieb von Kabeln und Leitungen aller Art. Die Gesellschaft kann den Umfang ihrer Geschäfte erweitern und andere Unternehmen gleicher oder…
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.02.2009.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ggeenstand des Unternehmens ist Vertrieb von Kabeln und Leitungen aller Art. Die Gesellschaft kann den Umfang ihrer Geschäfte erweitern und andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im Inund Ausland übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge insbesondere Gewinnabführungsverträge und Beherrschungsverträge abzuschließen,