"VORWÄRTS NACH WEIT" -Verein für kulturelle Förderung in Niedersachsen
AktivAG Hannover · VR 5963Der "VORWÄRTS NACH WEIT" -Verein für kulturelle Förderung in Niedersachsen mit Sitz in Hannover ist unter VR 5963 im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. Juli 1989. Zur Vertretung berechtigt sind Hauke Jagau, Lothar Romain und Astrid Stalmann-Ziehe; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 30. März 2006.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 30.03.2006.
- Vertreter eingetragenHauke JagauVR 5963
- Vertreter eingetragenLothar RomainVR 5963
- Sitz eingetragenHannoverVR 5963
- Vertretungsregelung eingetragenVorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist zulässig. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam.VR 5963
- Vertreter eingetragenAstrid Stalmann-ZieheVR 5963
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hannover.
- Registergericht
- Amtsgericht Hannover
- Registernummer
- VR 5963
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 09.07.1989
- Tag der letzten Eintragung
- 30.03.20061 Eintragung bisher
Vertretung
1 Schriftführer/Schatzmeister, ein Vorsitzender, eine Vorsitzende, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 30.03.2006.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.