Der Vorstädter Fanfarencorps-Königsbach e.V. ist unter VR 1958 im Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 29. August 1979. Zur Vertretung berechtigt sind Aleksandar Jovicic, Henry Röhrig und Markus Röhrig; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 26. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 26.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 1958
- Vertreter eingetragenHenry RöhrigVR 1958
- Vertreter eingetragenAleksandar JovicicVR 1958
- Sitz eingetragenKoblenzVR 1958
- Vertretungsregelung eingetragenJeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 (m.W. Tausend) Deutsche Mark die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.VR 1958
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz.
- Registergericht
- Amtsgericht Koblenz
- Registernummer
- VR 1958
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 29.08.1979
- Tag der letzten Eintragung
- 26.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
1 Zeugwart, ein Geschäftsführer, 1 1. Vorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.