Die Voith Paper Unterstützungskasse GmbH mit Sitz in Krefeld. und Geschäftsanschrift St. Pöltener Straße 43, 89522 Heidenheim ist unter HRB 117 im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld eingetragen. Das Stammkapital beträgt 26.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 2. Dezember 1942. Die Geschäftsführung liegt bei Robert Bernhard Schwabl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 10. Februar 2026.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 10.02.2026.
- Vertreter gelöschtAndreas BittnerHRB 117
- Vertreter eingetragenRobert Bernhard SchwablHRB 117
- Firma eingetragenHRB 117
- Adresse eingetragenSt. Pöltener Straße 43, 89522 HeidenheimHRB 117
- Stammkapital eingetragenHRB 117
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld.
- Registergericht
- Amtsgericht Krefeld
- Registernummer
- HRB 117
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 26.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- St. Pöltener Straße 43, 89522 HeidenheimStand 10.02.2026
- Gründung
- 02.12.1942
- Tag der letzten Eintragung
- 10.02.20265 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Ist die freiwillige, einmalige wiederholte oder laufende Unterstützung von Betriebsangehörigen und ehemaligen Betriebsangehörigen des Tarifkreises der Firma "Voith Paper GmbH"…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 10.02.2026.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ist die freiwillige, einmalige wiederholte oder laufende Unterstützung von Betriebsangehörigen und ehemaligen Betriebsangehörigen des Tarifkreises der Firma "Voith Paper GmbH" sowie deren Angehörigen bei Hilfsbedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Berufsunfähigkeit und im Alter, sowie die Gewährung von Beihilfen für die berufliche Fortbildung besonders befähigter Auszubildender, die die Kosten nicht selbst zu tragen in der Lage sind. Die Unterstützungskasse kann Altersrenten, Witwen-, Waisen- oder Sterbegelder gewähren. Zum Kreis der Unterstützungsempfänger gehören auch ehemalige Betriebsangehörige derjenigen Firmen, deren Geschäftsbetrieb von der "Voith Paper GmbH" übernommen worden sind. Das gleiche gilt für die Betriebsangehörigen von Gesellschaften, die bereits Rentenansprüche oder Anwartschaften erworben haben sowie für Betriebsangehörige von Gesellschaften, an denen die "Voith Paper GmbH" mit Mehrheit beteiligt ist, sofern die Gesellschafterversammlung der "Voith Paper Unterstützungskasse GmbH" dies beschließt. Leistungen der Unterstützungskasse kommen nur solchen Betriebsangehörigen zugute, die bis zum 30.06.1979 in ein Anstellungsverhältnis zu der jetzt unter "Voith Paper GmbH" firmierenden Gesellschaft bzw. sonstiger Unternehmen, deren Mitarbeiter zu den Berechtigten der Unterstützungskasse gehören, getreten sind. Werden Leistungen der Unterstützungskasse gewährt, so dürfen sowohl diese Leistungen, als auch das Arbeitseinkommen der Mehrzahl der Leistungsempfänger die durch die Steuergesetzgebung für die Begünstigung von Unterstützungskassen festgelegten Beträge nicht übersteigen. Die Leistungsempfänger haben - soweit dies nicht gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist - keinen Rechtsanspruch auf Leistungen der Unterstützungskasse. Auch durch wiederholte oder regelmäßigen Zahlungen von Altersrenten, Witwen-, Waisen- oder Sterbegeldern, Erziehungsbeihilfen oder anderen Unterstützungen kann weder ein Rechtsanspruch gegen die Unterstützungskasse noch gegen die Firmen, denen die Berechtigten angehören, begründet werden. Alle Zahlungen erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit jederzeitigen Widerrufs.
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