Die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH mit Geschäftsanschrift Ukranenstraße 8, 17358 Torgelow ist unter HRB 3444 im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 76.700,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. Dezember 1991. Die Geschäftsführung liegt bei Dirk Zabel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 3444
- Firma eingetragenHRB 3444
- Stammkapital eingetragenHRB 3444
- Vertreter eingetragenDirk ZabelHRB 3444
- Rechtsform eingetragenHRB 3444
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Neubrandenburg
- Registernummer
- HRB 3444
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 76.700,00 €
- Geschäftsanschrift
- Ukranenstraße 8, 17358 TorgelowStand 29.01.2025
- Gründung
- 19.12.1991
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20255 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- 1) Gegenstand des Unternehmens ist die Sicherstellung des straßengebundenen Personennahverkehrs in Nahverkehrsraum. Die Gesellschaft nimmt aktiven Einfluss auf die Verbesserung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
1) Gegenstand des Unternehmens ist die Sicherstellung des straßengebundenen Personennahverkehrs in Nahverkehrsraum. Die Gesellschaft nimmt aktiven Einfluss auf die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Nahverkehrsraum. Hierzu gehört vor allem die Gestaltung und Bedienung eines ÖPNV- Netzes, das den Erfordernissen des Bedarfs und der Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt. Dazu gehört auch die weitestgehende Integration des Schülerverkehrs in den allgemeinen Linienverkehr sowie die bedarfsgerechte Entwicklung des freigestellten Schülerverkehrs. 2) Zu den Aufgaben des Unternehmens gehören weiter die Erstellung, Entwicklung und Anwendung eines einheitlichen Tarif-, Verkaufs- und Informationssystems sowie die erforderliche Verrechnung zwischen der kommunalen Gebietkörperschaft und den ÖPNV-Betreibern. 3) Die Gesellschaft kann andere Betriebe mit der Verkehrsbesorgung auf ihren Liniennetz beauftragen sowie Aufträge anderer Nahverkehrsunternehmen zur Verkehrsbesorgung auf deren Liniennetz entgegennehmen. Dazu hat die Gesellschaft Verkehrsbesorgungsverträge abzuschließen, die Betriebsführerschaften vorsehen und die der Zustimmung der Gesellschaftversammlung und des Aufsichtsrates bedürfen. 4) Die Gesellschaft kann Interessengemeinschaften beitreten und Kooperationsabkommen mit anderen Verkehrsunternehmen abschließen, soweit dieses dem Unternehmensgegenstand gemäß § 2 Abs. l dient und das betriebswirtschaftliche Ergebnis nicht verschlechtert sondern möglichst verbessert. Der Beitritt zu Interessengemeinschaften und der Abschluss von Kooperationsabkommen bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
Kontakt & Präsenz
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