Verein zur Förderung des Pressewesens in der Grafschaft Bentheim e.V.
AktivAG Osnabrück · VR 130231Der Verein zur Förderung des Pressewesens in der Grafschaft Bentheim e.V. mit Sitz in Nordhorn ist unter VR 130231 im Vereinsregister des Amtsgerichts Osnabrück eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 4. März 1982. Zur Vertretung berechtigt sind Jürgen Bormann, Hans Frauenheim, Anna Oelerich und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 25. September 2006.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 25.09.2006.
- Vertreter eingetragenWerner RohrVR 130231
- Vertretungsregelung eingetragenVorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.VR 130231
- Sitz eingetragenNordhornVR 130231
- Firma eingetragenVerein zur Förderung des Pressewesens in der Grafschaft Bentheim e.V.VR 130231
- Vertreter eingetragenJürgen BormannVR 130231
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück.
- Registergericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Registernummer
- VR 130231
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 04.03.1982
- Tag der letzten Eintragung
- 25.09.20061 Eintragung bisher
Vertretung
1 Kassenwart, ein Schriftführer, eine Vorsitzende, ein Vorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 25.09.2006.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.