Der Verein für Briefmarkenkunde von 1885 e.V. ist unter VR 1240 im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. Februar 1953. Zur Vertretung berechtigt sind Lothar Both, Klaus Dalatkewicz, Hans-Peter Görtz und 4 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 26. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 26.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 1240
- Firma eingetragenVerein für Briefmarkenkunde von 1885 e.V.VR 1240
- Vertretungsregelung eingetragenDer Vorsitzende vertritt einzeln. Jeder stellvertretender Vorsitzender vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.VR 1240
- Vertreter eingetragenHans-Peter GörtzVR 1240
- Vertreter eingetragenLothar KeilVR 1240
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Mainz.
- Registergericht
- Amtsgericht Mainz
- Registernummer
- VR 1240
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 01.02.1953
- Tag der letzten Eintragung
- 26.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
Ein Vorsitzender, ein Geschäftsführer, ein Schriftführer, 2 × stellvertretender Vorsitzender, 2 × Kassierer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.