Der Verband der Heilberufe e.V. mit Sitz in Stuttgart ist unter VR 6296 im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 24. Februar 1999. Zur Vertretung berechtigt sind Heinz D. Enßlin, Bernhard Mertens, Siegfried Akermann und 4 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 6296
- Vertreter eingetragenKlaus WilhelmVR 6296
- Vertreter eingetragenBerthold SchröderVR 6296
- Vertretungsregelung eingetragenAllgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu sechs Stellvertretern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.VR 6296
- Rechtsform eingetragenVR 6296
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
- Registergericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Registernummer
- VR 6296
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 24.02.1999
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20252 Eintragungen bisher
Vertretung
5 × Stellvertreter, ein Vorsitzender, ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
9Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.