Die VAW - Innwerk Unterstützungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bonn und Geschäftsanschrift Aluminiumstraße 2, 41515 Grevenbroich ist unter HRB 329 im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen. Das Stammkapital beträgt 100.000,00 DEM. Die Geschäftsführung liegt bei Raf Drewing, José Mas und Ralf Drewing; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Diese Gesellschaft wurde am 03.07.2024 im Zuge eines Registerumzugs zur VAW - Innwerk Unterstützungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung in ein anderes Register übertragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 03.07.2024.
- Rechtsform eingetragenDer Sitz ist nach Greveenbroich (jetzt Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 22592) verlegt.HRB 329
- Adresse eingetragenAluminiumstraße 2, 41515 GrevenbroichHRB 329
- Sitz eingetragenGrevenbroichHRB 329
- Vertreter geändertRalf DrewingHRB 329
- Vertreter geändertJosé MasHRB 329
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bonn.
- Registergericht
- Amtsgericht Bonn
- Registernummer
- HRB 329
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 100.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- Aluminiumstraße 2, 41515 GrevenbroichStand 03.07.2024
- Tag der letzten Eintragung
- 03.07.2024
- Gegenstand
- Gewährung von einmaligen und laufenden Unterstützungen an Mitglieder oder frühere Mitglieder der Belegschaften der Gesellschafter sowie an Angehörige dieser…
Vertretung
Drei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 03.07.2024.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gewährung von einmaligen und laufenden Unterstützungen an Mitglieder oder frühere Mitglieder der Belegschaften der Gesellschafter sowie an Angehörige dieser Belegschaftsmitglieder, und zwar im Rahmen der von den genannten Gesellschaften geübten Gepflogenheiten oder festgesetzten Unterstützungsrichtlinien. Einkünfte und Vermögen der Gesellschaft sind ausschließlich und unmittelbar für diesen Zweck zu verwenden. Diese Zweckbindung gilt nichtbezogen auf das jeweilige Trägerunternehmenfür steuerlich überdotiertes Kassenvermögen imSinne des § 5 (1) Ziff.3 e KStG; dieses kann auf das Trägerunternehmen rückübertragen werden.