Trialog - Jugendhilfe gemeinnützige Gesellschaft mbH
AktivAG Charlottenburg · HRB 189339Die Trialog - Jugendhilfe gemeinnützige Gesellschaft mbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Heerstraße 2, 14052 Berlin ist unter HRB 189339 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 26.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. August 2017. Die Geschäftsführung liegt bei Beate Aydt-Abadian, Anke Köhler und Anneke Rieper; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 14. Februar 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 14.02.2025.
- Stammkapital eingetragenHRB 189339
- Sitz eingetragenHRB 189339
- Rechtsform eingetragenHRB 189339
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 189339
- Vertreter eingetragenAnke KöhlerHRB 189339
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 189339
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 26.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Heerstraße 2, 14052 BerlinStand 14.02.2025
- Gründung
- 10.08.2017
- Tag der letzten Eintragung
- 14.02.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Umsetzung der Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, des Schutzes von Ehe und Familie…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 14.02.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Umsetzung der Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, des Schutzes von Ehe und Familie, der Hilfe für Behinder- te. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnit- tes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesell- schaft ist insbesondere die Förderung der theoretischen und praktischen Arbeit irn Bereich der ambulan- ten und stationären sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII (KJHG) in den jeweils geltenden Fassungen. Durch die intensive Betreuung und Begleitung von Famili- en bzw. alleinerziehenden Einzelpersonen sollen diese durch die folgenden "Hilfen zur Erziehung" in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht werden. Die Gesellschaft leistet somit praktische und theoretische Arbeit insbesondere auf dem Gebiet der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII sowie Eingliederungshilfen gem. SGB XII. Es werden insbesonde- re folgende gesetzliche Leistungen angeboten: a) Begleiteter Umgang gem. § 18,3 SGB VIII in Verbindung mit § 1684 BGB: Die Aufgabe des Begleiteten Umgangs besteht darin, bei konfliktreichen Trennungen eine einvernehmliche Umgangsregelung mit den Beteiligten zu erarbeiten. Zwischen den zerstrittenen Parteien wird eine Vermittlung angeboten, um eine Konfliktlösung ohne gerichtlicher Entscheidung zu erwirken. b) Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII: Die soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot zum sozialen Ler- nen in Gruppen für Kinder und Jugendliche. Es finden zeitlich befristete, themenzentrierte oder fortlaufen- de pädagogische Gruppenangebote sowie Beratungen und Betreuungen mit minderjährigen Kindern sowie volljährigen, jungen Erwachsenen und deren Eltern in Krisen ihrer Entwicklung statt. c) Erziehungsbei- stand/Betreuungshilfe gem. § 30 SGB VIII: Die Aufgabe einer Erziehungsbeistandschaft besteht darin, Pro- bleme von Minderjährigen und volljährigen, jungen Erwachsenen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes zu bearbeiten. Gegenstand der Betreuung sind insbesondere die Eltern-Kind-Beziehung, schulische Proble- me des Kindes/jungen Erwachsenen sowie andere soziale Bezüge (z.B. Freizeit, Freundeskreis). d) Sozial- pädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII: Diese ambulante Hilfe zur Erziehung bezieht sich auf die gesamte Familie und hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in verschieden Bereichen des Alltagslebens zu leis- ten z.B. materielle Situation, Eltern-Kind-Beziehung, Paarbeziehung sowie die Weitervermittlung an andere Fachdienste. e) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII: Intensive sozialpädago- gische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer derartigen Unterstützung zur sozialen Integration und einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. f) Eingliederungshilfe gem. § 52/53 SGB XII: Dieses Angebot richtet sich an körperlich, geistig und seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Im Bedarfsfall werden die Eltern, soziale Kontakte und das Umfeld in die Arbeit 20.02.2025 Seite 1 von 3 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 20.02.2025, 07:32 Amtsgericht Charlottenburg Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 189339 B mit einbezogen. Der Schwerpunkt ist die Annahme und Umgang mit den jeweiligen Beeinträchtigungen. g) Unterbringung in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll ent- sprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bedingungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfa- milie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Erziehungsform bieten. h) Stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gem. § 34 SGB VIII: Stationäre Hilfen sollen Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltags- erleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entspre- chend dem Entwicklungsstand sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie, die Erziehung in einer anderen Familie oder auf ein selbständiges Leben vorbereiten. i) Angebote für delinquente Kinder und Jugendliche: Entwicklung von geeigneten erzieherischen Hilfen, um straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zu unter- stützen, damit Freiheitsentzug vermieden oder verkürzt wird. Entwicklung von präventiven Angeboten zur Abwendung von delinquenten Verhalten von Kindern. j) Jugendsozialarbeit: Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöh- tem Maße auf Unterstützung angewiesen sind sollen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration för- dern. k) allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie: Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtig- ten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie ange- boten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Erziehungsverantwortung besser wahrgenommen werden kann und Konfliktsituationen innerhalb der Familien gewaltfrei gelöst werden können. l) Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene (U 25) im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. m) Kooperationen mit anderen Fachdiensten zur Flexibilisie- rung und Weiterentwicklung der gemeinnützigen Aufgaben im Jugendhilfebereich: Im Land Berlin werden kooperative und innovative Entwicklungen von Jugendhilfeleistungen im Rahmen der Prävention zwingend notwendig. Trialog wird sich im Rahmen gemeinnütziger Aufgaben an der Entwicklung beteiligen und neue Angebote entwickeln.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.