Die TplusC Steuerberatungsgesellschaft PartGmbB mit Sitz in Hamburg ist unter PR 1408 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Ralph Lars Homuth, Tony Ribeiro und Jörg Marten; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 23. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 23.01.2025.
- Rechtsform eingetragenPR 1408
- Vertreter eingetragenJörg MartenPR 1408
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1408
- Firma eingetragenPR 1408
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenPR 1408
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- PR 1408
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 23.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 23.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, eines liegt für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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