The Sovereign Order of the Knights of Justice - Internationale Hilfsorganisation
AktivAG Frankfurt am Main · VR 15354Der The Sovereign Order of the Knights of Justice - Internationale Hilfsorganisation mit Sitz in Frankfurt am Main ist unter VR 15354 im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 29. November 2013. Zur Vertretung berechtigt sind Wolfgang Baus, Heidrun Besters, Jürgen Gattner und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 15354
- Vertreter eingetragenHeidrun BestersVR 15354
- Vertreter eingetragenVassilios AngelisVR 15354
- Sitz eingetragenFrankfurt am MainVR 15354
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht ausdem 1. Präsident,dem 2. Präsident,dem Schatzmeister unddem Sekretär. Der Verein wird durch den 1.Präsidenten allein oder jeweils zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.VR 15354
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- VR 15354
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 29.11.2013
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
1 1. Präsident, drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eingetragener Verein führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.