Die Tewes Flächen- und Waldkalkung GmbH mit Sitz in Geseke und Geschäftsanschrift Am Tollentisch 3, 59590 Geseke ist unter HRB 5442 im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 31. Juli 1987. Die Geschäftsführung liegt bei Rolf Tewes; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 5442
- Vertreter eingetragenRolf TewesHRB 5442
- Rechtsform eingetragenHRB 5442
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 5442
- Prokura eingetragenAnne TewesHRB 5442
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn.
- Registergericht
- Amtsgericht Paderborn
- Registernummer
- HRB 5442
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- Am Tollentisch 3, 59590 GesekeStand 28.01.2025
- Gründung
- 31.07.1987
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand des Unternehmens, Wettbewerbsverbot Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an der Firma Tewes Flächen- und Waldkalkung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Für diese Firma liegt noch keine Gesellschafterliste vor.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Komplementär in
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand des Unternehmens, Wettbewerbsverbot Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an der Firma Tewes Flächen- und Waldkalkung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Geseke unter Übernahme der unbeschränkten Haftung sowie deren Geschäftsführung und Vertretung. Gegenstand des Unternehmens der Fa. Tewes Flächen- und Waldkalkung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ist die Vornahme von Transportleistungen im Rahmen des gewerblichen Güternah- und Güterfernverkehrs sowie des gewerblichen Güterwerknah- und Güterwerkfernverkehrs, sowie die Erbringung von Kalkstreuleistungen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen und der Ein- und Verkauf des zu streuenden Kalkes. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern sie dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche Unternehmen verwalten, sie vertreten und deren Geschäftsführung übernehmen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. 2.1 Außerhalb des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstandes unterliegen Gesellschafter und Geschäftsführer keinerlei Beschränkungen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. 2.2 Soweit außerhalb der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Geschäfte der Gesellschafter und der Geschäftsführer den Gegenstand des Unternehmens berühren, kann die Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluß Gesellschaftern und Geschäftsführern Konkurrenzgeschäfte gestatten und Befreiung vom gesetzlichen oder vertraglichen Wettbewerbsverbot erteilen. Über Art und Umfang sowie über ein etwaiges Entgelt beschließen die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit. 2.3 Die vorstehende Regelung erfolgt ausschließlich unter dem Zwang des BMF-Schreibens vom 04.02.1992. Sofern sich die BFH-Rechtsprechung ändert und das BMF-Schreiben dadurch ganz oder teilweise gegenstandslos wird, sind die Gesellschafter und Gesellschafter-Geschäftsführer sowie die den Gesellschaftern nahestehenden Geschäftsführer von jeglichem Wettbewerbsverbot für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft befreit, ohne daß hierfür irgendeine Entschädigung zu entrichten ist. Bezahlte Entgelte sind mit banküblichen Zinsen zu erstatten.
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