Die TAM Förder gGmbH mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift Rothenbaumchaussee 54, 20148 Hamburg ist unter HRB 187788 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 14. Mai 2024. Die Geschäftsführung liegt bei Christine Herzog; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 187788
- Rechtsform eingetragenHRB 187788
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 187788
- Sitz eingetragenHRB 187788
- Vertreter eingetragenChristine HerzogHRB 187788
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- HRB 187788
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Rothenbaumchaussee 54, 20148 HamburgStand 28.01.2025
- Gründung
- 14.05.2024
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - von Wissenschaft und Forschung, - von Kunst und Kultur, - des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, - der Hilfe für Opfer von…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - von Wissenschaft und Forschung, - von Kunst und Kultur, - des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, - der Hilfe für Opfer von Straftaten sowie - mildtätiger Zwecke, jeweils auch im Ausland. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch - die Unterstützung oder Finanzierung von Forschungsprojekten, die von Hochschulen, Universitäten oder sonstigen, auch privaten und nicht öffentlich-rechtlichen Einrichtungen durchgeführt werden. - die finanzielle Förderung von Einrichtungen, Institutionen oder sonstigen Sammlungen, die ausschließlich und unmittelbar der Förderung der Kunst, der Pflege der Erhaltung von Kulturwerten oder der Denkmalpflege dienen. Hierzu kann die Gesellschaft auch Einzelmaßnahmen finanziell unterstützen, die dem Erhalt oder der Erweiterung von Kunstsammlungen oder einzelner Kunstgegenstände dienen, deren Erhalt für die Allgemeinheit förderlich ist. - die Unterstützung oder Finanzierung von Projekten und Hilfseinrichtungen für Gewaltopfer, insbesondere in Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, beispielsweise durch finanzielle Leistungen zur Verbesserung des Opferschutzes, zur Unterstützung präventiver Maßnahmen oder zur Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit. - die Vergabe von Förderpreisen sowie von Stipendien zur Förderung der Forschung oder der Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- bzw. Fortbildung. Die Vergabekriterien für die Stipendien sind in Richtlinien festzuschreiben, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamts bedürfen, auch im Falle der Abänderung. - die finanzielle Förderung von Personen im Sinne von § 53 AO bzw. von Einrichtungen, die solche Personen fördern. (3) Die Gesellschaft muss nicht alle Zwecke in gleichem Umfang verfolgen. Die Geschäftsführung entscheidet darüber, welche der Zwecke unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Gesellschaft jeweils vorrangig verfolgt werden. Die Gesellschaft darf ihre Projekte durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit begleiten. Soweit die finanzielle Situation der Gesellschaft dies zulässt, kann sie die vorbenannten Projekte auch selbst verwirklichen. (4) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere gemeinnützige Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften.
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