Die Superfly Air Sports Franchise GmbH mit Sitz in Butzbach und Geschäftsanschrift Badborngasse 5, 35510 Butzbach ist unter HRB 9172 im Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 21. November 2019. Die Geschäftsführung liegt bei Florian Ruckert; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 13. Oktober 2025.
Diese Gesellschaft wurde am 13.10.2025 im Zuge eines Registerumzugs zur Superfly Air Sports Franchise GmbH in ein anderes Register übertragen.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 13.10.2025.
- Registergericht eingetragenDer Sitz ist nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg, HRB 194707) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.HRB 9172
- Adresse eingetragenc/o JUMP House Holding GmbH, Mühlenkamp 31, 22303 HamburgHRB 9172
- Sitz eingetragenSitz verlegt, nun: HamburgHRB 9172
- Prokura gelöschtAndré JensenHRB 9172
- Prokura eingetragenBjörn HaschkeHRB 9172
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg (Hessen).
- Registergericht
- Amtsgericht Friedberg (Hessen)
- Registernummer
- HRB 9172
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Badborngasse 5, 35510 ButzbachStand 13.10.2025
- Gründung
- 21.11.2019
- Tag der letzten Eintragung
- 13.10.20257 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Vergabe und Verwaltung von Franchise-Lizenzen für Freizeitanlagen, z.B. Trampolin-Parks, die Tätigkeit als Franchisegeber und Erbringung von Dienstleitungen in diesem…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 13.10.2025.
Prokura
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Vergabe und Verwaltung von Franchise-Lizenzen für Freizeitanlagen, z.B. Trampolin-Parks, die Tätigkeit als Franchisegeber und Erbringung von Dienstleitungen in diesem Zusammenhang an die Franchisenehmer. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.