Die Sülflow Steuerberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Rostock und Geschäftsanschrift RosaLuxemburgStraße 14, 18055 Rostock ist unter HRB 11624 im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €. Die Geschäftsführung liegt bei André Sülflow; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 11624
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.HRB 11624
- Vertreter gelöschtRalf HerzogHRB 11624
- Vertreter gelöschtThomas WaltherHRB 11624
- Vertreter geändertAndré SülflowHRB 11624
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Rostock.
- Registergericht
- Amtsgericht Rostock
- Registernummer
- HRB 11624
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- RosaLuxemburgStraße 14, 18055 RostockStand 29.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.2025
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.v.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende…
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.v.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Sülflow & Walther Steuerberatung GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, die die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.v.m. § 57 Abs. 3 StBerG zum Gegenstand hat. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die beruflichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.