Die Storm IT Solutions GmbH mit Sitz in Schönefeld und Geschäftsanschrift Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld ist unter HRB 17261 im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 6. Mai 2020. Die Geschäftsführung liegt bei Magnus Bilke; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 17261
- Stammkapital eingetragenHRB 17261
- Rechtsform eingetragenHRB 17261
- Firma eingetragenHRB 17261
- Vertreter eingetragenMagnus BilkeHRB 17261
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus.
- Registergericht
- Amtsgericht Cottbus
- Registernummer
- HRB 17261
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Kienberger Allee 4, 12529 SchönefeldStand 27.01.2025
- Gründung
- 06.05.2020
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die Vornahme von IT-Beratung und IT-Dienstleistungen sowie alle damit in Zusammenhang ste- henden Geschäfte. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
8Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Vornahme von IT-Beratung und IT-Dienstleistungen sowie alle damit in Zusammenhang ste- henden Geschäfte. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.
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