Stolze - Dr. Diers - Beermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Rheine

GelöschtAG Steinfurt · HRB 4855

Die Stolze - Dr. Diers - Beermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Rheine mit Sitz in Rheine ist unter HRB 4855 im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt eingetragen. Das Stammkapital beträgt 27.000,00 €. Die Geschäftsführung liegt bei Heinz Stolze, FritzUlrich Diers und Wilfried Beermann; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 10. Februar 2007.

Letzte Registeränderungen

Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 10.02.2007.

  • Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragen
    Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Dieses Registerblatt ist gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch von Amts wegen geschlossen.
    HRB 4855
  • Sitz eingetragen
    Rheine Zweigniederlassung der StolzeDr. DiersBeermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Emsdetten (AG Steinfurt HRB 4834)
    HRB 4855
  • Sitz eingetragen
    Rheine, Zweigniederlassung der StolzeDr. DiersBeermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Emsdetten (AG Steinfurt HR B 4834)
    HRB 4855
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungsfähigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie §§ 2 i. V. m. 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z. B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
    HRB 4855
  • Firma eingetragen
    StolzeDr. DiersBeermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Rheine
    HRB 4855

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt.

Registergericht
Amtsgericht Steinfurt
Registernummer
HRB 4855
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
27.000,00 €
Tag der letzten Eintragung
10.02.20073 Eintragungen bisher
Gegenstand
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungsfähigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Drei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 10.02.2007.

Geschäftsführer · Emsdetten · Jahrgang 1926
seit 02.03.2004
Geschäftsführer · Emsdetten · Jahrgang 1949
seit 02.03.2004
Geschäftsführer · Rheine · Jahrgang 1952
seit 02.03.2004

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Nicht verfügbar
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungsfähigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie §§ 2 i. V. m. 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z. B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).

Diese Firma als API-Abfrage
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