Steuerteam Landsberg-München GmbH Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG Augsburg · HRB 9352Die Steuerteam Landsberg-München GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Landsberg am Lech und Geschäftsanschrift Am Penzinger Feld 19 a, 86899 Landsberg am Lech ist unter HRB 9352 im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 52.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 7. November 1974. Die Geschäftsführung liegt bei Frank Kabisch, Sebastian Schießling, Fabian Schwethelm und 3 weitere; 20 Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind 26 Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Mai 2026.
Letzte Registeränderungen
26 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.05.2026.
- Prokura eingetragenSabine HopfingerHRB 9352
- Stammkapital eingetragenHRB 9352
- Vertreter eingetragenKerstin SchumacherHRB 9352
- Prokura eingetragenHorst MöslHRB 9352
- Vertreter eingetragenBertram SchmidtHRB 9352
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Augsburg
- Registernummer
- HRB 9352
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 52.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Am Penzinger Feld 19 a, 86899 Landsberg am LechStand 27.05.2026
- Gründung
- 07.11.1974
- Tag der letzten Eintragung
- 27.05.202626 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: Beratung und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Sechs Geschäftsführer, 20 Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 27.05.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
1Weitere Mandate der Vertretung
6Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: Beratung und Vertretung in Steuersachen; Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; Existenzgründungsberatung; sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; gutachterliche Tätigkeit, sowie Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen. Die besonderen Pflichten bei Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltender Fassung zu beachten
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