Steuerberatungsgesellschaft Gölzer, Trampler & Partner, Partnerschaft mbB
AktivAG Leipzig · PR 80Die Steuerberatungsgesellschaft Gölzer, Trampler & Partner, Partnerschaft mbB mit Sitz in Leipzig ist unter PR 80 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Elaine Georgi und Jana Trampler; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 21. Januar 2022.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 21.01.2022.
- Sitz eingetragenPR 80
- Vertreter eingetragenJana TramplerPR 80
- Rechtsform eingetragenPR 80
- Firma eingetragenPR 80
- Vertreter eingetragenElaine GeorgiPR 80
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig.
- Registergericht
- Amtsgericht Leipzig
- Registernummer
- PR 80
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 21.01.20227 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 21.01.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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