Die Sterntal Wohnen gGmbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Binger Str. 87, 14197 Berlin ist unter HRB 101814 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 6. März 2006. Die Geschäftsführung liegt bei Elisabeth Schliemann und Dennis Golz; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 29.01.2025.
- Vertreter gelöschtInes JacobyHRB 101814
- Registergericht eingetragenAuf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Sterntal Reisen, Freizeit und Betreuung gGmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 172081 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.HRB 101814
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 101814
- Sitz eingetragenHRB 101814
- Stammkapital eingetragenHRB 101814
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 101814
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Binger Str. 87, 14197 BerlinStand 29.01.2025
- Gründung
- 06.03.2006
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.2025
- Gegenstand
- (1) die Förderung der Zwecke der freien Wohlfahrtspflege, der Gesundheit, der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung, der Erziehung sowie des Schutzes von…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) die Förderung der Zwecke der freien Wohlfahrtspflege, der Gesundheit, der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung, der Erziehung sowie des Schutzes von Ehe- und Familie. (2) Zielgruppen der Maßnahmen sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung behindert, von einer Behinderung bedroht oder aufgrund ihres Alters hinsichtlich ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einen besonderen Bedarf haben sowie kinderreiche, einkommensschwache, allein erziehende Familien oder Familien mit behinderten Familienangehörigen im Sinne des § 53 Satz 1 Nr. 2 AO. (3) Die Maßnahmen folgen dem Prinzip der ganzheitlichen Förderung, um dem Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen (Arbeit, Freizeit, Kultur, Sport etc.) so weit wie möglich zu ermöglichen. Dies entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach Menschen mit Behinderun- gen das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie auf die Durch- führung von Maßnahmen haben, um Menschen mit Behinderung Zugang zu der Unterstützung zu verschaf- fen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit benötigen. (4) Die Maßnahmen umfassen Einzel- und Gruppenarbeit ebenso wie die Beratung, Unterstützung, Beglei- tung, Pflege und Versorgung der betroffenen Personen. Familienerholung findet im Rahmen des § 68 Nr. 1a AO statt. Familienerholung stellt die Verbindung von Urlaubs- und Begegnungsangeboten dar und dient der Förderung der Familie. Familienerholung ermöglicht mit verschiedenen Angeboten vielfältige Chan- cen zum Erleben von Gemeinschaft. Sie soll hierbei Unterstützung und Orientierung geben. Familienferi- enstätten nehmen sozialpolitische, familienpädagogische und gesundheitsfördernde Funktionen wahr. Sie geben in Form niederschwelliger Angebote Anregungen für den Umgang mit Freizeit und ermöglichen neue Erfahrungen zur Alltagsbewältigung. Angebote der Familienerholung gehören nach dem Kinder- und Jugendgesetz (SGB VIII) zu den Pflichtaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und stehen Familien insbe- sondere in belastenden Familiensituationen als Angebot zur Verfügung (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII). (5) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die Durchführung von betreutem Wohnen für den betreffenden Personenkreis in Wohnformen wie etwa Wohnheimen, Wohngemeinschaften oder betreu- tem Einzelwohnen; die Durchführung von Integrationsprojekten i. S. des § 132 (1) SGB IX und im Rah- men des § 68 Nr.3c AO; die Durchführung von Reisen für Menschen mit Behinderungen und für gemisch- te Gruppen (Integrationsreisen); die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit nicht behinderten Menschen zu integrie- ren; den Betrieb eines integrativ gestalteten Ferienobjektes für Menschen mit und ohne Behinderungen; die Gruppenzusammensetzung folgt dabei entweder den Kriterien des § 66 (3) AO oder dem Ziel, behinderte Menschen in Gruppen mit nicht behinderten Menschen zu integrieren; die Durchführung von Maßnahmen 19.02.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 19.02.2025, 07:52 Amtsgericht Charlottenburg Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 101814 B zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z.B. begleitende Hilfen zur Bewältigung des All- tags, Einzelfallhilfen gem. SGB XII); die Durchführung von Projekten des sozialen Lernens (z. B. gemein- schaftliches Kochen, gemeinschaftliche Organisation von Veranstaltungen, Tierversorgung etc.); die Durch- führung von therapeutischen Angeboten für behinderte Menschen und ihrer betreuenden Angehörigen (z.B. durch gesundheitsbezogene Kurse und Seminare); die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen der Entspannung und der Erweiterung des individuellen Erfahrungsbereiches (z.B. therapeutisches Reiten, soziale Gruppenarbeit); die Durchführung sportlicher Aktivitäten (z.B. Rollstuhltraining); die Durchführung ambulanter Dienste sowie von Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung, soweit während der Fahrt eine fachliche Betreuung bzw. der Einsatz besonderer Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswa- gens erforderlich ist oder möglicherweise notwendig wird; die Durchführung von Aufgaben der Eingliede- rungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII; die Errichtung und den Betrieb von Alten-, Altenwohn- und Pflege- heimen, Erholungsheimen und Mahlzeitendiensten im Sinne von § 68 AO, die in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen dienen; (6) Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Körperschaften beteiligen, sofern diese im Rahmen steuer- begünstigter Zwecke tätig sind.